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Kooperation zwischen Land Tirol und Tiroler Gebietskrankenkasse

Foto: Land Tirol/Reichkendler

TGKK-Direktor Arno Melitopulos, LH Günther Platter, LRin Christine Baur und TGKK-Obmann Werner Salzburger bei der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen Land Tirol und Tiroler Gebietskrankenkasse. Foto: Land Tirol/Reichkendler

Eine Lücke im Bereich des Therapieangebotes von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen, Verhaltensstörungen und Entwicklungsstörungen wird geschlossen: Durch die Kooperation zwischen dem Land Tirol und der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) und einem gemeinsamen Finanzierungstopf erhalten Betroffene und ihre Eltern fortan eine möglichst frühe, niederschwellige und bedarfsgerechte Hilfe. „Durch diese Kooperation wird nun der Zugang zu therapeutischen Leistungen für Kinder und Jugendliche wesentlich vereinfacht“, betont LH Günther Platter. Gestartet wird mit Beginn des nächsten Jahres im Rahmen eines Pilotprojekts im Bezirk Kitzbühel. Danach ist die Ausweitung flächendeckend für ganz Tirol mit dem Augenmerk auf regionale Ausgewogenheit vorgesehen.

Gemeinsame Verrechnung zwischen TGKK und Land Tirol

Aufgrund der bisher schwierigen Kompetenzabgrenzung zwischen der TGKK und dem Land Tirol ergaben sich in der Vergangenheit oft Unklarheiten hinsichtlich der Übernahme von Therapiekosten. „Im Rahmen der Kooperation werden künftig Diagnostik und Therapie- bzw. Fördereinheiten zwischen TGKK und dem Land Tirol gemeinsam und für die Betroffenen unbürokratisch verrechnet“, berichtet Soziallandesrätin Christine Baur. Dies erfolgt über einen Träger, dessen Leistungen ausgeschrieben werden. „Das integrative Versorgungsmodell stellt einen qualitätsgesicherten Zugang für alle Betroffenen sicher, weil Patientinnen und Patienten das bekommen, was für sie in therapeutischer Hinsicht optimal geeignet ist – Tirols Kinder und Jugendliche bekommen dadurch rasche und bedarfsgerechte Therapiemaßnahmen“, informiert Werner Salzburger, Obmann der TGKK.

Gemeinsames Versorgungsmodell

Das Versorgungsangebot und die Diagnostik ist in den Bezirken höchst unterschiedlich und nicht immer optimal auf die Bedürfnisse der Betroffenen und Familien ausgerichtet. „Der gesundheitliche Mehrwert des neuen Modells für dienTirolerinnen und Tiroler ist die Integration aller für die Behandlung erforderlichen Berufsgruppen vor Ort, wie ÄrztInnen, PsychologInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, PhysiotherapeutInnen und PsychotherapeutInnen“,erklärt TGKK-Direktor Arno Melitopulos. Des Weiteren ermöglicht das neue Modell einen Verzicht des Begriffs „Behinderung“ bei Diagnose, Leistungsangebot und Finanzierung und stellt damit sicher, dass Betroffene nicht mehr stigmatisiert werden.

Unabhängige Kommission – kombinierte Behandlungsformen

Im Zuge der Kooperation haben sich TGKK und Land auf eine unabhängige, hochqualifizierte Kommission geeinigt, die jeden Fall einzeln prüft und einem interdisziplinären Ansatz folgt: Sie legt eine Kombination aus mehreren Therapie- bzw. Behandlungsformen wie Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und psychologische Betreuung fest, begutachtet Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und das sinnvolle Ausmaß der Therapie. Damit kann für Betroffene individuell die passende Versorgung gewährleistet werden. „Mit der Koorperation zwischen Land Tirol und der TGKK und diesem neuen Modell ist die bestmögliche therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sichergestellt“, freuen sich Platter, Baur, Salzburger und Melitopulos abschließend.

Wie läuft die Versorgung eines betroffenen Kindes und Jugendlichen ab?

  1. ÄrztInnen, Erziehungsberatung, Schulpsychologie, Kinder- und Jugendhilfe oder PsychotherapeutInnen weisen die Eltern auf das Problem hin und
  2. verweisen die Eltern an das geplante integrierte Versorgungssystem als Beratungsstelle.
  3. Erstgespräch mit einem klinischen Psychologen: Dieser stellt fest, ob das Kind innerhalb dieses Versorgungssystems behandelt werden kann bzw. verweist gegebenenfalls auf ein externes Angebot (im niedergelassenen Bereich).
  4. Sollte noch kein (fach)ärztlicher Befund bzw. eine entsprechende Verordnung vorliegen, werden diese eingeholt und bei Bedarf auch eine Entwicklungsdiagnostik im Rahmen des neuen Systems durchgeführt.
  5. Von einer externen ExpertenInnenkommission werden auf Basis der vorliegenden Befunde der Bedarf und das Ausmaß der durchzuführenden Therapien festgelegt, welche sodann innerhalb des Systems der integrierten Versorgung durchgeführt werden.

Dieses Angebot ist für die betroffenen Eltern kostenlos und kann über die ecard in Anspruch genommen werden.

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