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Logo Österreichisches ParlamentDer Zivildienst soll attraktiver gestaltet werden. Das sieht eine Novelle des Zivildienstgesetzes vor, die einstimmig verabschiedet wurde. Durch die Gesetzesnovelle können Zivildiensteinrichtungen künftig Zivildiener auch für qualifiziertere Tätigkeiten einsetzen. Die Einrichtungen erhalten finanzielle Hilfen des Staates, um Zivildiener besser auszubilden und stellen nach Ableistung des Dienstes eine Kompetenzbilanz aus. In Kraft treten sollen die Bestimmungen mit 1. Oktober 2013. Das Gesetzespaket enthält auch die Ausdehnung des Einsatzbereiches des Freiwilligen Sozialjahrs – vorerst befristet bis Ende 2017 – auf das Rettungswesen.

Vom Plenum beschlossen wurden auch zwei von SPÖ, ÖVP und Grünen im Innenausschuss eingebrachte Entschließungsanträge betreffend Öffnung des Auslandsdienstes und Evaluierung der freiwilligen Jahre.

Mit der Regierungsvorlage als miterledigt galten zwei Anträge der Grünen auf finanzielle Absicherung von Auslandsdiensten und zur Öffnung der Auslandsdienste für Frauen.

Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen die Forderung der Grünen, den verpflichtenden Zivildienst zu verkürzen sowie die Grundvergütung zu verdoppeln.

Die Zivildienstgesetznovelle wurde einstimmig verabschiedet. Die Ausschussentschließung zur Evaluierung der freiwilligen Jahre erhielt einhellige, jene betreffend Auslandsjahre mehrheitliche Zustimmung. Der Antrag der Grünen auf weitergehende Reform des Zivildienstes blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.

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