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25-Jahr-Jubiläum der stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

Foto: Land Tirol/Angerer

Das Sozialpädagogische Zentrum St. Martin aus der Vogelperspektive. Foto: Land Tirol/Angerer

Das Sozialpädagogische Zentrum St. Martin in Schwaz ist als stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol in den Räumlichkeiten des ehemaligen Klosters angesiedelt. Nach umfassenden Umbau- und Sanierungsarbeiten bietet das SPZ St. Martin den dort im Rahmen der Vollen Erziehung untergebrachten insgesamt 30 Kindern und Jugendlichen eine behagliche Atmosphäre, in der sie in Wohngemeinschaften leben und von fachlich kompetenten und engagierten BetreuerInnen und HaushälterInnen betreut werden. Zusätzlich zu den insgesamt vier Kinder- und Jugendwohngemeinschaften verfügt das SPZ St. Martin über zwei Gangwayzimmer für Jugendliche am Übergang zu einem selbstständigen Leben sowie über eine Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Gleichzeitig mit der Eröffnung der renovierten Räumlichkeiten wurde das 25-Jahr-Jubiläum der Einrichtung begangen.

Foto: Land Tirol/Reichkendler

v.li.: Silvia Rass-Schell (Vorständin der Abt. Kinder- und Jugendhilfe), Ulrike Seier, (Stellvertretende Direktorin SPZ St. Martin), Bgm. Hans Lintner, LRin Patrizia Zoller-Frischauf, LH Günther Platter und LRin Christine Baur vor dem neu renovierten Sozialpädagogischen Zentrum St. Martin. Foto: Land Tirol/Reichkendler

„‘Familien stärken und Kinder schützen‘ – das ist das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe in Tirol. Für Kinder und Jugendliche ist es ein Glück, wenn sie in einer Familie aufwachsen können, die sie fördert. In einigen Fällen brauchen Kinder und Jugendliche leider aber immer noch behördlichen Schutz“, betont LH Günther Platter. Oft lassen sich Krisen durch Beratungen oder eine ambulante Betreuung lösen; können die familiären Probleme durch eine Hilfe in dieser Form nicht bewältigt werden, kann das Kind bzw. der/die Jugendliche eine kürzere oder längere Zeit in einer familienähnlichen Einrichtung, in einer Pflegefamilie, in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft oder im Rahmen des betreuten Wohnens begleitet werden. „St. Martin ist eine solche Heimat für Kinder. Der Umbau hat die Öffnung des Hauses ermöglicht und bietet auch mit den gemeinschaftlichen Freizeiträumen ein aktives Programm für Kinder und Jugendliche an“, zeigt sich LH Platter erfreut.

Umbau durch heimische Unternehmen

„Mit 6,7 Millionen Euro konnten die Kosten der Erweiterung und Sanierung des Sozialpädagogischen Zentrums St. Martin sogar geringfügig unterschritten werden. Mein Dank für die sorgfältige Neugestaltung gilt der Bauherrenschaft und der Landesabteilung Hochbau“, freute sich LRin Patrizia Zoller-Frischauf über das gelungene Bauprojekt, das großteils von Tiroler Firmen umgesetzt werden konnte. „Die Planungsleistungen wurden zu 100 Prozent an Tiroler Büros übergeben. Von der Bauausführung sind 90 Prozent der Arbeiten an Tiroler Firmen vergeben worden. Das zeigt einmal mehr die Bedeutung der Unterstützung unserer Tiroler Wirtschaft durch Aufträge des Landes, um heimische Unternehmen zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Die Schwellenwerteverordnung des Bundes muss daher unbedingt verlängert werden, damit eine Direktvergabe weiterhin möglich ist“, kämpft die Wirtschaftslandesrätin für eine Verlängerung dieser Bundesregelung über das Jahr 2016 hinaus.

Wechselvolle Geschichte

Die Mauern des im 16. Jahrhundert errichteten ehemaligen Klosters haben eine wechselvolle Geschichte: Das 1825 in den Besitz des Landes Tirol gelangte Gebäude wurde als Zwangsarbeitsanstalt, danach als Frauengefängnis und von 1928 bis 1990 als Erziehungsheim für Mädchen geführt. „Wenn man den Blick auf die Geschichte St. Martins wirft, dann darf man auch nicht die Augen verschließen vor dem Leid, das in der Zeit zwischen 1953 und 1987 im Rahmen der Fürsorgeerziehung den betroffenen Mädchen zuteilwurde“, so die für Kinder- und Jugendhilfe zuständige LRin Christine Baur. Die Missbrauchsvergangenheit in St. Martin und anderen Tiroler Fürsorgeeinrichtungen wurde wissenschaftlich aufgearbeitet, es folgte eine offizielle Entschuldigung des Landes Tirol für das geschehene Unrecht. „Jetzt geht es darum, sich zu fragen, was wir aus diesen dokumentierten Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Betreuungssystemen gelernt haben“, ist LRin Baur überzeugt. Ein wichtiger Schritt war die Novellierung des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Dezember 2013. „Damit haben wir ein modernes Gesetz, das – wie auch das Vorgängergesetz – das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu gewährleisten, sind nun im neuen Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz das bereits angewandte Vieraugen-Prinzip oder die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, aber auch ihrer Eltern in der Hilfeplanung gesetzlich verankert“, berichtet LRin Baur. Darüber hinaus setzt das Land Tirol einen Fokus auf Kampagnen und Projekte zur Gewaltprävention, um familiäre Gewalt schon im Vorfeld zu verhindern.

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