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Foto: Land Tirol/Berger

In der heutigen Regierungssitzung ging es unter anderem um die Neuausrichtung des Strukturplanes Pflege. Foto: Land Tirol/Berger

Halbzeit beim Strukturplan Pflege 2012 – 2022: „Die Evaluierung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse den Strukturplan noch zielgerichteter umsetzen können. Neben der Attraktivierung der Pflegeberufe braucht es eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung und die stärkere Vernetzung von Gesundheit und Pflege“, fasst LH Günther Platter die Zwischenergebnisse zusammen – die Tiroler Landesregierung fasste dazu heute, Dienstag, in der Regierungssitzung einen Grundsatzbeschluss. „Nach dem Leitsatz ‚mobil vor stationär‘ ist bei der Planung von Heim- und Pflegeplätzen vor allem der Ausbau der mobilen Pflege zu fokussieren. Aufgrund demografischer Entwicklungen aber auch persönlichen Wünschen und Bedürfnissen wird die Pflege zuhause unverzichtbar – die betreuenden Angehörigen leisten sehr viel“, so LH Platter.

Fokus auf Tagespflege, betreutes Wohnen und mobile Dienste

Dementsprechend sollen die Plätze in der Tagespflege, im betreuten Wohnen sowie im Bereich der mobilen Dienste um 30 Prozent erhöht werden. Hinsichtlich des Pflege-Ausbauprogrammes 2017 – 2022 sieht die Landesregierung insgesamt knapp 1.500 zusätzliche Heimplätze vor, davon 1.218 in der Langzeitpflege. Die Kosten im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung werden mit 40 Prozent vom Land gefördert.

Auf den prognostizierten Bedarf an Pflegekräften bis zum Jahr 2017 von 1.000 bzw. 2.000 bis zum Jahr 2022 wurde insgesamt mit zusätzlichen 2.000 Ausbildungsplätzen reagiert – die sind noch nicht zur Gänze ausgeschöpft: „Es ist wesentlich, dass wir den Pflegeberuf stärken. Dazu braucht es Maßnahmen wie ein kontinuierliches Monitoring des Bedarfs, flexible Bildungsmöglichkeiten sowie arbeitsmarktspezifische Anpassungen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Meldepflicht von freien Stellen für Heime und Organisationen“, ist sich Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg sicher.

Hinsichtlich der besseren Vernetzung von Gesundheit und Pflege sollen unter anderem Wohn- und Pflegeheime an ELGA angeschlossen und die Palliativ- und Hospizversorgung weiter ausgebaut sowie Versorgungsprogramme für chronische Erkrankte (wie Herzmobil Tirol oder DiabCare), die Demenz-Koordinationsstelle oder integrierte Behandlungspfade verstärkt fokussiert werden. „In einem nächsten Schritt werden wir die Ergebnisse den Partnern des Sozialpaktums präsentieren. Dazu zählen die Tiroler Gemeinden, die Tiroler Gemeindeverbände und die Stadt Innsbruck. Unser Ziel ist es, die wichtige und notwendige Neuausrichtung des Strukturplanes Pflege abzustimmen und gemeinsam festzulegen“, betonen LH Platter und LR Tilg unisono.

Höchstsätze zur Sicherung des Wohnbedarfes

Zur Sicherung des Wohnbedarfes bei MindestsicherungsbezieherInnen werden jährlich die Höchstsätze angepasst. Als Grundlage dazu dienen die durchschnittlichen Kosten für Wohnungen mittlerer Qualität je nach Region. Auf Antrag von Soziallandesrätin Gabriele Fischer wurden heute die neuen Höchstsätze in Gesprächen mit dem Bündnis gegen Armut und Wohnungslosigkeit und dem Tiroler Gemeindeverband beschlossen. „Die Mindestsicherung ist ein wichtiger Bestandteil des eng geknüpften sozialen Netzes Tirols. Eine Evaluierung war notwendig, um auf die Erkenntnisse der Härtefallkommission einzugehen. Damit haben wir eine Lösung bis der Bund die bundeseinheitliche Rahmengesetzgebung zur Mindestsicherung beschließt“, berichtet LH Platter.

„Seit dem Vorjahr werden die Höchstsätze nach Bezirk und nach Haushaltsgröße gestaffelt. Dieses System hat sich bewährt. Jedoch hat die Praxis gezeigt, dass eine Evaluierung der Höchstsätze notwendig war, um auf die regionalen Unterschiede und Besonderheiten, gerade beim Wohnen, Rücksicht zu nehmen“, erklärt LRin Fischer.

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