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Foto: Land Tirol/Berger

LRin Christine Baur. Foto: Land Tirol/Berger

3.122 Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern werden von der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Unterstützung der Erziehung betreut, weitere 833 Minderjährige werden außerhalb der Familie in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreut, deren Konzepte auf einem wertschätzenden Menschenbild basieren.

Um eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen, wurden nun vom Land Tirol einheitliche Standards für diese Einrichtungen vorgeschrieben. „Im Rahmen von Verordnungen, die bei der letzten Regierungssitzung beschlossen wurden, werden die räumlichen, fachlichen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für jene Einrichtungen festgeschrieben, denen die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Minderjährige zur Betreuung überantwortet“, berichtet LRin Christine Baur.

Wertschätzendes Menschenbild

So sehen die pädagogischen Voraussetzungen für sozialpädagogische Einrichtungen vor, dass Minderjährige auf ihren Weg in die Selbständigkeit begleitet und deren Fähigkeit zur friedlichen Konfliktlösung gestärkt werden. „In sozialpädagogischen Einrichtungen und in familienähnlichen stationären Einrichtungen sollten nur maximal neun Minderjährige in einer Gruppe betreut werden“, so Baur. Das Betreuungskonzept und die sozialpädagogischen Maßnahmen sollen auf die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung der Minderjährigen abzielen.

Eigenverantwortung und Selbsthilfe stärken

Als Kernkompetenz von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen schreibt das Land Tirol die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern im Rahmen der Unterstützung der Erziehung vor. „Diese Einrichtungen sollen die Entwicklung der Minderjährigen fördern, die Handlungsspielräume von Eltern bei der Erziehung erweitern und deren Eigenverantwortung stärken. Die Kinder und Jugendlichen sollen bei der Lösung von Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen unterstützt werden und Hilfe zur Selbsthilfe erhalten“, umreißt Baur das geforderte Betreuungskonzept. Familien sollen nicht nur entlastet, sondern es sollen nach Möglichkeit auch Veränderungsprozesse in Gang gesetzt und begleitet werden. Dabei ist die Beteiligung der Minderjährigen ausdrücklich vorgesehen. Private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bieten Hilfen zur Alltagsbewältigung, sozialpädagogische Betreuung und Familienintensivbetreuung an. Des Weiteren wird Schulsozialarbeit angeboten.

Schulung für Bereitschaftspflege

Eine weitere Verordnung der Landesregierung betrifft die Ausbildung in der Bereitschaftspflege, die fortan für die Aufnahme eines Pflegekindes in einem Krisenfall einen Ausbildungsnachweis vorzulegen haben. Diese Schulung wird vom Land Tirol organisiert, durchgeführt und bezahlt und umfasst mindestens 74 Unterrichtseinheiten sowie Fortbildungen. „Neben pädagogischen und psychologischen Fachwissen wird den angehenden Bereitschaftspflegerinnen und –pflegern medizinisches Grundwissen vermittelt. Sie erhalten eine Schulung in Dokumentation und Berichterstattung und werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert“, erläutert Baur.

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