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Der Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol (TBSV) ist seit 9. September 2002 dazu berechtigt, das Österreichische Spendengütesiegel zu tragen. Für Menschen, die die Arbeit des BSVT in Tirol unterstützen, bedeutet das Sicherheit beim Spenden. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat die Non-Profit-Organisation zum 10 jährigen Jubiläum mit einer Urkunde ausgezeichnet.

Schmidhuber Guggenberger

Kassier Walter Schmidhuber und Obmann Klaus Guggenberger freuen sich über die Urkunde.
Foto: BSVT

Der Selbsthilfeverein mit seinem Hauptsitz in Innsbruck und einer Bezirksstelle in Osttirol wird regelmäßig im Rahmen der Verleihung des Österreichischen Spendengütesiegels von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer auf die Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung geprüft. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Prüfung verschiedenster Bereiche durch öffentliche und private Finanzierungsträger.

„Unsere Unterstützer haben die Möglichkeit, ihre Spenden einem bestimmten Zweck zu widmen, indem sie das bei der Einzahlung vermerken. Nicht gewidmete Spenden setzen wird dort ein, wo am dringendsten Hilfe benötigt wird“, erklärt Obmann Klaus Guggenberger. „Ein respektvoller Umgang mit privaten Daten ist Bestandteil unseres Leitbildes. Wir verpflichten uns nicht nur zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, sondern darüber hinaus zu einem vertrauensvollen Umgang mit sensiblen Daten.“

Transparente Information

Die Öffentlichkeit wird umfassend, verständlich und regelmäßig über die Arbeit des Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol, sowie die Verwendung der Spendenmittel informiert. Auskunft geben beispielsweise die jährlich erscheinenden umfassenden Jahresberichte, die auf der Homepage des BSVT zum Download bereit stehen.

Spendenabsetzbarkeit

Alle Spenden an den TBSV sind rückwirkend seit 1. Jänner 2009 steuerlich absetzbar (Registriernummer: SO1119). Dieser Bescheid ist neben dem Spendengütesiegel eine weitere Bestätigung, dass der BSVT mit den Geldern zweckmäßig und wirtschaftlich umgeht.

Damit die Spenderinnen und Spender des BSVT ihre Unterstützung als Betriebsausgabe bzw. Sonderausgabe absetzen können, muss ein Nachweis über die Leistung der Spende erbracht werden. Laut Information des Finanzamtes reichen Einzahlungsbelege und Kontoauszüge, sowie bei Barzahlungen ausgestellte Spendenbestätigungen aus. Abhängig von der Höhe des Jahreseinkommens, bekommen Unterstützer eine Rückerstattung seitens des Finanzamts.

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