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Ja zur InklusionInklusion bedeutet: Menschen mit Beeinträchtigungen gehören ganz selbstverständlich mit dazu – mitten in der Gesellschaft, von Anfang an, egal, ob in Kindergarten, Schule, Arbeit oder Freizeit. Es geht um Teilhabe, Wahlfreiheit und individuelle Unterstützung in allen Lebensbereichen. Inklusion ist mehr als eine Vision. Sie ist ein Recht auf Gleichstellung und Selbstbestimmung, ein Gestaltungsauftrag an die gesamte Gesellschaft und eine Kernaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. „Hier zu sparen wäre ein fatales Zeichen“, mahnt Lebenshilfe Präsident Germain Weber anlässlich des Europäischen Protestages zur Gleichstellung behinderter Menschen mitten in der Budgetdiskussion ein. „Inklusive Bildung in allen Schulformen und Schulstufen der Regelschule, qualitätvolle Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag, Herstellung inklusiver Arbeitsmöglichkeiten und gemeindenahe und inklusive Wohnstrukturen brauchen Investitionen auch seitens der öffentlichen Hand. Das ist keine Fleißaufgabe, sondern eine zentrale Zukunftsaufgabe des Staates, der Länder und der Gemeinden. Inklusion braucht kein Sparpaket, sondern ein Mut-Paket – für das gemeinsame Leben in Vielfalt.“

5. Mai – österreichweiter Tag der Inklusion der Lebenshilfen

Aus diesem Grund begehen die Lebenshilfen in Österreich den 5. Mai als Tag der Inklusion. In vielen Aktionen in den Bundesländern werden die Anliegen und Forderungen der Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zur Sprache gebracht. Die gemeinsame Botschaft lautet „Ja zur Inklusion“: zu den Lebenshilfe-Aktionen -> hier klicken.

Recht auf inklusive Bildung und Arbeit

„Besonders fordern wir die Umsetzung unseres Stufenplans zur inklusiven Schule ein. Die langfristige und achtsame Umsetzung inklusiver Schulbildung darf keinesfalls dem Rotstift zum Opfer fallen. Sparen im Bildungsbereich ist für die Zukunft des Landes auf Ignoranz setzen!“, betont Weber. Eine gute Ausbildung innerhalb der Regelschule mit entsprechender Begleitung von in Inklusionspädagogik geschulten Lehrenden und SchulassistentInnen ist laut Lebenshilfe zentrale Voraussetzung, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung später den Schritt in den Arbeitsmarkt und heraus aus den Werkstätten wagen können.

Aber auch hier gibt es laut Lebenshilfe staatlich verordnete Barrieren. „Einerseits fordern wir mehr Unterstützung für die Betriebe, um inklusive Arbeitsplätze schaffen zu können. Und gleichzeitig sollen die Verwaltungshürden für Menschen, die den Schritt in Arbeitsversuche wagen, abgeschafft werden“, so Weber. Die Lebenshilfe fordert die Garantie für das Wiederaufleben der erhöhten Familienbeihilfe sowie die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit, dass Ansprüche auf Waisenpension bei einem Arbeitsversuch erhalten bleiben.

Aufleben der erhöhten Familienbeihilfe und der Waisenpension nach Arbeitsversuchen

Menschen mit Beeinträchtigung haben auch nach Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung bzw. nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf Waisenpension, wenn sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung erwerbsunfähig sind. Wird bei einer Beschäftigung am Arbeitsmarkt allerdings eine bestimmte Einkommensschwelle erreicht, fällt die Waisenpension zur Gänze weg. Das Problem dabei: Ist die Waisenpension einmal entzogen, ist eine neuerliche Zuerkennung nicht mehr möglich!

Weber dazu: „Die Teilhabe von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in der Arbeitswelt ist ein zentrales Ziel der Lebenshilfe Österreich. Dem beruflichen Ersteinstieg am Arbeitsmarkt kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Allerdings stellt das Risiko, die erhöhte Familienbeihilfe oder die Waisenpension bei einem Scheitern am Arbeitsmarkt zu verlieren – für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung – eine massive Barriere dar, eine Beschäftigung überhaupt anzugehen.“

Die Möglichkeit einer Vereinbarung des Ruhens und Wiederauflebens von Ansprüchen auf Einkommensersatzleistungen wie Waisenpension oder erhöhte Familienbeihilfe für die Dauer eines Arbeitsversuches gibt es derzeit nur in Wien.

„Anlässlich der am 5. Mai zu Ende gehenden Begutachtungsfrist für die Novelle des Sozialrechts-Änderungsgesetzes empfiehlt die Lebenshilfe Österreich diese Ergebnisse des Arbeitskreises Rückversicherung in Wien österreichweit gesetzlich zu verankern, um die Durchlässigkeit zwischen Maßnahmen der Behindertenhilfe und dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dies wäre ein deutlicher Anreiz für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Behindertenwerkstätten, um eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt zu erproben“, so Weber abschließend.

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