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Pensionsbeitragsgrundlage für 3.500 Mütter und Väter wird erhöht – Nebenerwerbstätigkeit ist möglich

Minister Rudolf Hundstorfer, Foto: Sozialministerium

Bundesminister Rudolf Hundstorfer Foto: Sozialministerium

Eine deutliche Verbesserung in der sozialen Absicherung wird es für pflegende Mütter und Väter von behinderten Kindern geben, kündigte Sozialminister Rudolf Hundstorfer Dienstag nach dem Ministerrat an. „Wer ein behindertes Kind zu pflegen hat, konnte sich genauso wie Menschen, die sonstige nahe Angehörige pflegen, pensionsversichern. Die Beiträge zur Pensionsversicherung werden dabei von der öffentlichen Hand getragen. Zwischen diesen beiden Gruppen gibt es aber bisher wesentliche Unterschiede: wer nahe Angehörige pflegt, dem werden vom Sozialministerium die Beiträge für eine Pensions-Beitragsgrundlage in der Höhe von 1.649,84 Euro bezahlt. Wer hingegen Kinder mit Behinderung pflegt, erhält über den Familienlastenausgleichsfonds lediglich eine Beitragsgrundlage in der Höhe von 1.105,50 Euro. Mit dem heute im Ministerrat vorgestellten Gesetzesentwurf soll dieser Unterschied schrittweise bis 2019 ausgeglichen werden“, unterstrich der Sozialminister.

„Mehr als 3.500 Mütter und auch Väter von behinderten Kindern, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, werden von dieser sozialpolitischen Verbesserung profitieren“, so der Minister. Ab kommendem Jahr wird die Beitragsgrundlage der pflegenden Eltern behinderter Kinder für die Pensionen jährlich um ca. 100 Euro erhöht, sodass 2019 die pflegenden Angehörigen in beiden Gruppen die gleiche Pensionsgrundlage in der Höhe von 1.649,84 Euro (dieser Betrag wird jährlich wertangepasst) haben. Die Mehrkosten betragen dann pro Jahr ca. vier Millionen Euro, die vom Sozialministerium getragen werden.

Zudem wird es nun auch für Eltern von zu pflegenden Kindern mit Behinderung möglich sein, eine Nebenerwerbstätigkeit aufzunehmen. Bislang war dies für diese Gruppe im Gegensatz zu pflegenden Personen naher Angehöriger nicht möglich. Nun können pflegende Mütter (und Väter) von behinderten Kindern eine Erwerbstätigkeit im Ausmaß bis zu 20 Wochenstunden annehmen, ohne ihr Ansprüche auf die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zu verlieren. „Auch hier wird es ab kommenden Jahr zu einer Gleichstellung kommen; dadurch wird die Gefahr, in die Altersarmut abzurutschen, deutlich vermindert“, zeigte sich der Sozialminister abschließend überzeugt.

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