sobup.at

Pflegegeld: Ein Schritt vor und zwei zurück!

Foto: Caritas/Aleksandra Pawloff

In Österreich sind über 400.000 Menschen pflegebedürftig. Sie benötigen nicht nur eine fachgerechte Pflege sondern auch die ein oder andere Unterstützung zur Bewältigung des Alltags. Foto: Caritas/Aleksandra Pawloff

„Pflege muss für alle Menschen in unserem Land leistbar sein – unabhängig von Einkommen und sozialem Status. Die Erhöhung des Pflegegeldes ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber angesichts des Wertverlustes von rund 30 Prozent viel zu niedrig“, so Caritas Generalsekretär Bernd Wachter. Seit der Einführung 1993 ist das Pflegegeld bisher erst viermal, zuletzt 2009, angehoben worden.

Der geplante, erschwerte Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 wird insbesondere Menschen mit einer beginnenden Demenz sowie Personen mit Lernschwierigkeiten treffen.
Schon heute sind Demenzerkrankungen ein häufiger Grund für Pflegebedürftigkeit: In Österreich wird die Zahl von Menschen mit Demenz bereits auf 120.000 Betroffene geschätzt. Aufgrund der älter werdenden Bevölkerung muss von mehr als einer Verdoppelung bis 2050 ausgegangen werden.
Diese Personen sind auf Hilfe angewiesen und das Pflegegeld trägt wesentlich dazu bei, dass innerfamiliäre Hilfestellungen geleistet werden können.
Wachter: „Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, dass der öffentlich geförderte Zugang zu Sachleistungen, wie z.B. der Heimhilfe, erst mit der Bewilligung des Pflegegeldes gegeben ist. Das Pflegegeld ist die Eingangstür für die Leistungen des Betreuungs- und Pflegesystems in Österreich.“ Knapp 30 Prozent der KlientInnen der mobilen Dienste der Caritas finden sich heute in den ersten beiden Pflegestufen.

„Aufgabe der Bundesregierung ist es, eine am Menschen orientierte Pflege sicherzustellen – und zwar für Jeden und Jede, auch für sozial Schwache“, betont Wachter. „Zusätzlich zur Erhöhung des Pflegegeldes muss deshalb die Pflegegeldeinstufung von Menschen mit Demenz dringend verbessert werden. Diese Personengruppe hat derzeit Anspruch auf eine Erschwerniszulage, um ihrer besonderen Situation Rechnung zu tragen. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass dieses Hilfskonstrukt unzureichend funktioniert. Wir brauchen daher ein Gesamtkonzept für die Pflegegeldeinstufung, das die bestehende Bedarfslage auch tatsächlich abbildet. Zumindest aber muss der Erschwerniszuschlag für demenzerkrankte Personen und Kinder mit Behinderung im Zuge der geplanten Novelle angepasst werden.“

Categories: Aktuelles