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Abgabe der Vorzugsstimme als „Nummer“ ab der NRW 2013 möglich

Logo BSVÖDer Nationalrat hat mit dem „Nummernwahlrecht“ soeben eine barrierefreie Wahl für blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten beschlossen. „Damit ist nicht nur ein langjähriger Wunsch des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich in Erfüllung gegangen“, freut sich BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf, „es wurde auch dem geheimen Wahlrecht sowie der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen Genüge getan“.

Zuvor wurde im Verfassungsausschuss eine barrierefreie Veröffentlichung der Namen der BewerberInnen für die Nationalratswahl 2013 beschlossen. Darin heißt es wörtlich: „Der Verfassungsausschuss geht davon aus, dass die Bundeswahlbehörde anlässlich der Beschlussfassung über die für bundesweite Wahlen eingereichten Wahlvorschläge regelmäßig anregen wird, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber, die auf veröffentlichten Landeswahlvorschlägen oder Bundeswahlvorschlägen aufscheinen, auf der BM.I-Homepage wiederzugeben.“ Selbstverständlich barrierefrei.

Diese barrierefrei zugänglichen Wahllisten auf der Website des Bundesministerium für Inneres sind die Grundvoraussetzung dafür, dass blinde und sehbehinderte Menschen selbstständig die Listennummer ihres Kandidaten / ihrer Kandidatin herausfinden können. „Mit der Eintragung des jeweiligen Listenplatzes statt oft komplizierter Namen ist es in Hinkunft blinden und sehbehinderten Menschen möglich, unter voller Wahrung des Wahlgeheimnisses ohne Begleitperson ihre Vorzugsstimme abzugeben“, so BSVÖ-Präsident Wolf abschließend.

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