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Logo_BSVT_4C_positivDer Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol informiert umfassend, welche neuen Regelungen mit der Umstellung bei den ÖBB für blinde und sehbehinderte Menschen in Kraft treten. Mit der Streichung der VORTEILSCARD Blind erhält der Behindertenpass für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine größere Bedeutung. Dieser wird die bisherige VORTEILSCARD Blind ersetzen.

BSVT Verkehrsreferent Michael Berger: „Nicht alle blinden und sehbehinderten Menschen, die derzeit die Ermäßigungen mit der Vorteilscard blind nützen, haben auch einen Behindertenpass. Deshalb rufen wir alle Betroffenen auf: Holen Sie sich einen Behindertenpass!““

Ab 1. Jänner 2014 erhalten blinde und sehbehinderte Menschen bei Reisen mit den ÖBB im Inland alle Vergünstigungen, die diese bisher mit der VORTEILSCARD Blind bekommen haben, mit dem Behindertenpass.

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Die Umstellung erfolgt mit 1. Jänner 2014. Bis 31. Dezember 2013 können Betroffene sich noch eine VORTEILSCARD Blind ausstellen oder verlängern lassen. Diese ist dann ein Jahr lang gültig. Bestehende Karten bleiben bis zu dem darauf angeführten Datum gültig. Nach dieser Frist müssen Betroffene den Behindertenpass mit dem Vermerk „kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ im Zug mitnehmen und bei Nachfrage dem Zugbegleiter vorweisen.

Welche Einträge im Behindertenpass bringen welche Vergünstigungen?

Für eine Ermäßigung von 50% auf den Fahrpreis und 100% auf die Platzreservierung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 70% und/oder der Eintrag im Behindertenpass „kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ erforderlich.

Damit Sie eine Begleitperson und/oder einen Blindenführhund kostenlos mitnehmen können, muss „die Notwendigkeit nachgewiesen werden“. Das bedeutet für blinde und sehbehinderte Menschen, dass im Behindertenpass der Eintrag „stark sehbehindert“ oder „blind“ oder „bedarf einer Begleitperson“ vorhanden sein muss.

Wie erhalten blinde und sehbehinderte Menschen ein ermäßigtes Ticket?

Die Bestellung ist am Schalter, am Automaten und im Internet gleich: Betroffene kaufen ein ermäßigtes Ticket und geben als Ermäßigungsgrund „österreichischer Behindertenpass“ an. Bei dieser Variante muss keine Kartennummer mehr angegeben werden. Solange es noch die VORTEILSCARDs Blind gibt, wird man alternativ „VORTEILSCARD Blind“ angeben können.

Der tatsächliche Nachweis der Berechtigung (d.h. Vorlage des Behindertenpasses) ist erst beim Schaffner erforderlich.

Die Zahlungsfunktion wird es bei VORTEILSCARDs generell nicht mehr geben. Es stehen verschiedene andere Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl.

Für welche Verkehrsmittel gilt die neue Regelung?

Die neue Regelung gilt für alle Verkehrsmittel der ÖBB, so auch für Postbusse. Das Personal der ÖBB wird seitens des Unternehmens umfassend darüber informiert.

Auch bei jenen Verkehrsverbünden, bei denen bisher die VORTEILSCARD Blind als Ermäßigungsausweis akzeptiert wurde, erfüllt in Zukunft der Behindertenpass diese Funktion.

Welche Vergünstigungen gibt es bei Auslandsreisen?

Die Ermäßigung im Ausland (Rail Plus) fällt beim Behindertenpass weg. Mit einer VORTEILSCARD bekommen Sie die Ermäßigung weiterhin. Das gilt einerseits für Ihre bestehende oder vor 31. Dezember 2013 ausgestellte VORTEILSCARD Blind. Andererseits haben Sie auch nach der Umstellung die Möglichkeit, zusätzlich je nach Anspruch eine VORTEILSCARD Jugend, Classic, Senior oder Family zu erwerben, mit der Sie die Ermäßigung im Ausland in Anspruch nehmen können.

Wer hilft blinden und sehbehinderten Menschen bei der Beantragung eines Behindertenausweises?

Die Beratungsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Tirol ist blinden und sehbehinderten Menschen bei der Antragsstellung für den Behindertenpass beim Bundessozialamt behilflich.

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