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Fach-Sozialbetreuer und Fach-Sozialbetreuerinnen

Die Tätigkeit von Fach-Sozialbetreuern und Fach-Sozialbetreuerinnen umfasst die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind, durch Begleitung, Unterstützung und Hilfe in allen Fragen der Daseinsgestaltung und Alltagsbewältigung bis hin zur Sinnfindung.

Fach-Sozialbetreuer und Fach-Sozialbetreuerinnen erfassen die spezifischen Lebenssituationen von älteren Menschen, von Menschen mit einer Behinderung oder von sonst benachteiligten Menschen, führen entsprechend den individuellen Bedürfnissen gezielte Maßnahmen durch, unterstützen die Gestaltung eines für diese Menschen lebenswerten Umfeldes und leisten dadurch einen Beitrag zur Erhöhung oder Erhaltung der Lebensqualität.

 

Diplom-Sozialbetreuer und Diplom-Sozialbetreuerinnen

Die Tätigkeit von Diplom-Sozialbetreuern und Diplom-Sozialbetreuerinnen umfasst:

a) die Tätigkeit von Fach-Sozialbetreuern und Fach-Sozialbetreuerinnen, die im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich auf der Grundlage einer vertieften, wissenschaftlich fundierten Ausbildung mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausgeübt wird, und

b) über die unmittelbare Sozialbetreuung hinaus

1. die Konzeption und Planung der Betreuungsarbeit sowie die Koordination und fachliche Anleitung von sonstigen Personen, die an der Sozialbetreuung mitwirken, und

2. die Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes der eigenen Organisation oder Einrichtung und die Durchführung von Maßnahmen der Qualitätsentwicklung.

Fach- und Diplomsozialbetreuungsberufe sind:

 

  • Fach-Sozialbetreuer und Fach-Sozialbetreuerinnen mit einem der folgenden Schwerpunkte:
  • Altenarbeit (Fach-Sozialbetreuer und Fach-Sozialbetreuerinnen A),
  • Behindertenarbeit (Fach-Sozialbetreuer und Fach-Sozialbetreuerinnen BA),
  • Behindertenbegleitung (Fach-Sozialbetreuer und Fach-Sozialbetreuerinnen BB).

 

  • Diplom-Sozialbetreuer und Diplom-Sozialbetreuerinnen mit einem der folgenden Schwerpunkte:
  • Altenarbeit (Diplom-Sozialbetreuer und Diplom-Sozialbetreuerinnen A),
  • Familienarbeit (Diplom-Sozialbetreuer und Diplom-Sozialbetreuerinnen F),
  • Behindertenarbeit (Diplom-Sozialbetreuer und Diplom-Sozialbetreuerinnen BA),
  • Behindertenbegleitung (Diplom-Sozialbetreuer und Diplom-Sozialbetreuerinnen BB).

 

vgl.: Gesetz vom 12. November 2008 über die Sozialbetreuungsberufe (Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz – TSBBG)